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7. MaRisk Novelle – BVR veröffentlicht überarbeitete Fassungen des MaRisk Leitfadens sowie der Musterbestandsaufnahme

27. November 2023

Der BVR hat neben der halbjährlichen Aktualisierung der Musterbestandsaufnahme auch den Leitfaden zur MaRisk überarbeitet.

Mit dem aktualisierten Leitfaden (Stand 28.09.2023) werden den Banken zusätzlich ergänzende Informationen zu den einzelnen Modulen der MaRisk, den aktuellen Veränderungen zur vorherigen Fassung sowie jeweils unter dem Punkt „Verbundinterpretation“ eine zusammengefasste Darstellung von Hinweisen und Erkenntnissen aus der Anwendungs- und Prüfungspraxis, mit verschiedenen Klarstellungen, Erleichterungen oder Erweiterungen bei der Interpretation, zur Verfügung gestellt. Das Team Compliance der AWADO GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft hat sich die Änderungen einmal genau angesehen und empfiehlt hier Banken eine gründliche Sichtung der Neuerungen sowie eine entsprechend zeitnahe Verarbeitung in der Risikoanalyse.

Denn in der bekannten Musterbestandsaufnahme wurden verschiedene inhaltliche Ergänzungen an bestehenden Rechtsgebieten vorgenommen, es gab jedoch keine Erweiterung der Rechtsgebiete insgesamt.

Im Wesentlichen wurden die Rechtsgebiete „Regelungen zu Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“, „Verhinderung doloser Handlungen zu Lasten des Instituts (sonstige strafbare Handlungen, die zu einer Gefährdung des Vermögens des Instituts führen können)“ sowie „IT-Sicherheit“ und „Nachhaltigkeit/ESG“ ergänzt bzw. angepasst. In weiteren Rechtsgebieten wurden lediglich die seit der letzten Fassung hinzugekommenen Veröffentlichungen und Rundschreiben des BVR in der Auflistung ergänzt.

Monitoring und Aktualisierung

Die Kundinnen und Kunden des Pakets „Monitoring und Aktualisierung“ für die Anwendung ForumCMS haben die aus Sicht des Compliance-Teams relevanten Änderungen an den Rechtsgebieten mit der 2. Lieferung im Monat Oktober als Vorschläge bereits erhalten. Es wird empfohlen die Vorschläge vollständig zu übernehmen und nachfolgend die enthaltenen Veränderungen zu sichten sowie eine Neubewertung des jeweiligen Rechtsgebietes vorzunehmen.

„Darüber hinaus haben wir den Nutzerinnen und Nutzern im Rahmen unserer fortlaufenden Weiterentwicklung der Risikoanalyse bereits mit der Auslieferung des 1. Updates im Monat August umfangreiche Vorschläge zur Erweiterung und Anpassung im Hinblick auf die 7. MaRisk Novelle zur Verfügung gestellt“, sagt Peter Uherr, Leiter Compliance bei der AWADO GmbH WPG StBG.

In dieser Lieferung wurden die neu vom Team geschaffenen Best-Practise Rechtsgebiete „Kreditgeschäft“, „Handelsgeschäft“, „Immobiliengeschäft“ und „Verwendung von Modellen“ inklusive der zur Bewertung erforderlichen Typologien und Sicherungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt. Zusätzlich wurden neue Typologien und zugehörige Sicherungsmaßnahmen für die bereits bestehenden Rechtsgebiete „KWG“ und „Risikocontrolling“ hinzugefügt.

„Wir empfehlen auch für diese Ergänzungen eine vollständige Übernahme in die vorhandene Risikoanalyse der Bank. Soweit einzelne Themen z. B. aufgrund der von der Aufsicht definierten Schwellenwerte oder aufgrund des Geschäftsumfanges der Bank nicht zur Anwendung gelangen, empfehlen wir diese trotzdem zu übernehmen und als ‚Nicht relevant‘ einzustufen sowie regelmäßig hinsichtlich der Schwellenwertüberschreitung oder Neuaufnahme des Geschäftsbereiches hin zu überwachen“, ergänzt Sabrina Ackermann, Beraterin Compliance.

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Weitere Hinweise

Sabrina hat für die Anwendung noch einen weiteren Hinweis: „Bei der Berechnung der Schwellenwerte für Immobiliengeschäfte ist der Einbezug von Tochtergesellschaft bei der Berechnung erforderlich. Zusätzlich sollte im Rahmen eines NPP grundsätzlich geprüft werden, inwieweit ein bisher als ’Nicht relevant‘ bewertetes Rechtsgebiet zukünftig einer inhaltlichen Bewertung inklusive Risikoeinschätzung zu unterziehen ist.“

Über die bereits beschriebenen Änderungen hinaus erweitert das Team um Peter Uherr zudem fortlaufend die Vorschläge für die Komponenten der Risikoanalyse (Rechtsgebiete, Typologien, Sicherungsmaßnahmen) aufgrund verschiedener aktueller Erkenntnisse aus der Verwaltungs- und Prüfungspraxis, aber auch auf der Grundlage der Erfahrungen der Kundinnen und Kunden.

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Peter Uherr
Senior Manager
Leiter Kompetenzteam Compliance

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Sabrina Ackermann
Consultant Compliance

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